=Antragstext=

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Strafgefangenen der Zugang zum Internet ermöglicht wird.

Die digitale Teilhabe durch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, ist spätestens seit dem [http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/17session/A.HRC.17.27_en.pdf Bericht] des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit, Frank La Rue, vom 16. Mai 2011 ein Menschenrecht. Die Beschränkung dieses Rechts ist nur aufgrund des Artikels 19, Absatz 3 des [http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%FCber_b%FCrgerliche_und_politische_Rechte UN-Zivilpaktes] zulässig, wenn wichtige Gründe wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung es nötig machen. Beschränkung ist jedoch etwas anderes, als die bürgerlichen und politischen Rechte zu Informationen vollständig zu verhindern, wie dies in deutschen Justizvollzugsanstalten grundsätzlich geschieht.

Ein in diesem Sinne beschränkter Zugang ist schon heute mittels entsprechender Hard- und Software für Gefangene möglich. Beispiele dafür gibt es weltweit und auch in Deutschland. Verwendet werden dafür unterschiedliche Verfahren, um so viel digitale Teilhabe und Information wie möglich mit den natürlich zu beachtenden Sicherheitsaspekten kompatibel zu machen. 

Neben der Gewährleistung des o.a. Menschenrechtes fördert die so ermöglichte digitale Teilhabe die Resozialisierung und unterstützt auch den familiengerechten Strafvollzug. Dies ist unter den Fachleuten des Strafvollzuges (JVA-Leiterinnen, Psychologinnen, Sozialpädagoginnen und  Bewährungshelferinnen) unbestritten.

Bedenken wegen für den Staat entstehender Kosten dadurch, die beispielsweise im Widerspruch zur Schuldenbremse stehen, greifen derzeit nicht, weil alle aktuell angebotenen Systeme kostenlos installiert werden. Die Finanzierung der Systeme erfolgt durch die bei den Gefangenen erhobenen Nutzungsentgelte. 

=Anmerkungen/Begründung=

[https://eberhardzastrau.piratenpad.de/LQFB-003 Padlink zur Diskussion]